Mitbestimmung bei der Einführung und Ausgestaltung von Bereitschaftsdiensten

Da Bereitschaftszeit selbst eine besondere Form der Arbeitszeitfestlegung darstellt, unterfällt auch deren Einführung und nähere Ausgestaltung der Mitbestimmung des Betriebsrates. (BAG, 29.02.2000 – 1 ABR 15/99)