Rechte des Betriebsrates

  • II. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG

    1. Grundsatz
    2. Was heißt Mitbestimmung?
    3. Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht einigen können?
    4. Darf der Arbeitgeber  wenigstens in dringenden Fällen einseitig ohne Betriebsrat handeln?
    5. Wie geht der Betriebsrat vor, wenn der Arbeitgeber trotzdem seine Mitbestimmungsrechte verletzt?
    6. Was kann der Betriebsrat tun, wenn er gegen die Verletzung seiner Rechte nicht mehr vorbeugend tätig werden kann oder will?
    7. Was heißt dies für die Praxis der Betriebsräte?
    8. Muss ich einer Weisung nachkommen, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt hat?
    9. Einzelfälle für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechtes