11.08.2015

Der Kampf um Betriebsräte

Immer öfter kommt es zu Verhinderung von Betriebsratswahlen oder zum Angriff auf KollegInnen, die sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen. Die Initiative  „aktion ./. arbeitsunrecht e.V.“ will nun untersuchen, ob hinter diesen Einzelfällen eine systematische Bekämpfung von Betriebsräten in Deutschland steht und ob es ein Netzwerk von Akteuren gibt. Mit einer breit angelegten Umfrage unter Betriebsratsmitgliedern, Gewerkschaftern und Arbeitsrechtlern soll offengelegt werden, wie verbreitet dieses Phänomen ist und ob es Unternehmen und Dienstleister gibt, die besonders aktiv die kollektiven Rechte von Beschäftigten verletzen.

Hier geht es zu der Umfrage: https://correctiv.org/blog/2015/07/13/der-kampf-um-betriebsraete/

Kostenhinweis für Betriebsräte

Jeder Sachverhalt ist unterschiedlich. Darum beraten wir Betriebsräte ganz individuell und bieten ihnen maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall. Die Beratung ist kostenpflichtig. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, gemäß § 40, ggf. in Verbindung mit § 80 Abs. 3, BetrVG die erforderlichen Kosten für eine Rechtsberatung des Betriebsrats zu übernehmen. Gerne können Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie dann vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.

von RA David-S. Schumann