16.06.2015

Experteninterview mit RA Berger

Lesen Sie hier das Interview mit Rechtsanwalt Thomas Berger vom 16.06.2015 zu den Themen

  • Schulungen/Seminare für Betriebsräte (Kostentragung/Durchsetzung)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstelle
  • Gründung eines Betriebsrats
  • Verhältnis der Unternehmen zu Betriebsräten

Kostenhinweis für Betriebsräte

Jeder Sachverhalt ist unterschiedlich. Darum beraten wir Betriebsräte ganz individuell und bieten ihnen maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall. Die Beratung ist kostenpflichtig. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, gemäß § 40, ggf. in Verbindung mit § 80 Abs. 3, BetrVG die erforderlichen Kosten für eine Rechtsberatung des Betriebsrats zu übernehmen. Gerne können Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie dann vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.