12.08.2015

Betriebsvereinbarungen erfolgreich verhandeln

Lesen Sie hier das Interview von „Betriebsrat intern“ mit Rechtsanwalt Thomas Berger zum Thema Betriebsvereinbarungen, erschienen in Betriebsrat intern Ausgabe 10/2015, //www.betriebsrat-intern.de

Kostenhinweis für Betriebsräte

Jeder Sachverhalt ist unterschiedlich. Darum beraten wir Betriebsräte ganz individuell und bieten ihnen maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall. Die Beratung ist kostenpflichtig. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, gemäß § 40, ggf. in Verbindung mit § 80 Abs. 3, BetrVG die erforderlichen Kosten für eine Rechtsberatung des Betriebsrats zu übernehmen. Gerne können Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie dann vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.

von Rechtsanwalt Thomas Berger