Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht eines jeden

Datenschutz ist ein Grundrecht eines jeden, das auf nationaler und europäischer Ebene rechtlich garantiert ist. Diese Garantie entspringt der gravierenden geschichtlichen Erfahrung, die auch Deutschland machen musste, als der Schutz von Daten gezielt missachtet wurde. Sie besteht auch mit Blick auf die aktuelle Gefährdung der Privatsphäre, die aufgrund der noch zunehmenden Entwicklung und Nutzung von Technik immer stärker wird.

Diese „Technisierung“ des sozialen und wirtschaftlichen Lebens macht auch im Arbeitsverhältnis nicht Halt. Bei der Nutzung von Computerprogrammen fallen unweigerlich personenbezogene Mitarbeiterdaten an. Immer häufiger möchten Arbeitgeber diese Daten für unterschiedliche Unternehmenszwecke nutzen. Dies geschieht häufig auch durch Verknüpfung von Daten unterschiedlicher Programme. Betriebsräte befürchten, dass die Auswertung der Daten belastende Folgen bis hin zur Kündigung für die Beschäftigten haben kann.

Wenn mit einer technischen Einrichtung eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Beschäftigten möglich ist, muss der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmen. Denn gerade das Arbeitsverhältnis ist von einem Ungleichgewicht der Abhängigkeit und der Einflussmöglichkeiten auf die Rechte und Interessen der Arbeitsvertragsparteien gekennzeichnet. Um dem allgemein garantierten Recht auf Schutz der eigenen Daten auch praktisch zur Wirksamkeit zu verhelfen und beim Ausgleich der Interessen die der Beschäftigten einzubringen, bedarf es der aktiven Mitbestimmung des Betriebsrats.

Auf den Seiten dieser Rubrik soll es um die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen des Beschäftigtendatenschutzes gehen. Hierbei gehen wir besonders auf die Bedeutung und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte ein.