Urteilsverfahren

Im Urteilsverfahren stehen sich die Vertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenüber.

Sie streiten über Gegenstände aus dem Arbeitsverhältnis. Typischerweise sind dies Kündigungsschutzverfahren, Klagen über nicht gezahltes Gehalt, Zeugnisstreitigkeiten, Streitigkeiten über Abmahnungen usw.

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Berger (Fachanwalt für Arbeitsrecht)