Vorträge und Fachveröffentlichungen

  • April 2022

     
  • Februar 2020

    Betriebsrat bestimmt bei Compliance mit

    Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Thomas Berger nach dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.08.2019 – 2 TaBV 9/19 in der Zeitschrift CuA Computer und Arbeit, Heft 2/2020

    „Legt der Arbeitgeber eines Call-Centers in einer Arbeitsanweisung fest, wie seine Beschäftigten mit IT-Pannen umzugehen und welches Melde-Verfahren sie dann einzuhalten haben, handelt es sich um eine Angelegenheit der betrieblichen Ordnung. Dem Betriebsrat steht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu.“

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    Februar 2020

  • November 2019

     

    Compliance muss mitbestimmt sein

    Artikel von RA Thomas Berger in der Zeitschrift CuA Computer und Arbeit, Heft 11/2019

    „Compliance-Systeme halten für Interessenvertretungen komplexe rechtliche und gremienpolitsche Herausforderungen bereit. Sie sollten ihre Mitbestimmungsrechte umfassend wahrnehmen und dabei unbedingt den Beschäftigtendatenschutz berücksichtigen.“

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  • Januar 2016

    Compliance gegen Datenschutz

    Artikel von RA Thomas Berger und RA Wolf Klimpe-Auerbach in der Zeitschrift CuA Computer und Arbeit, Heft 1/2016

    „Compliance dient der Kontrolle der Beschäftigten. Bei jeder Maßnahme hat die Interessenvertretung gesondert mitzubestim-men. Geht es um Überwachung durch digitale Kanäle, sind die Rechte der Beschäftigten besonders gefährdet. Der Arbeitnehmerdatenschutz ist zu beachten. Viele Details hat die Rechtsprechung geklärt.“

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    Januar 2016

  • Oktober 2014

     

    Regeltreu sein

    Artikel von RA Thomas Berger und RA Wolf Klimpe-Auerbach in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 10/2014

    „Das Einhalten gesetzlicher Bestimmungen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Die meisten Betriebsräte wissen aber, dass dies in der Praxis nicht so ist. Im Zusammenhang mit Compliance, Ethikrichtlinien und Whistleblowing stellen sich ihnen nun viele Fragen.“

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