23.11.2018

Neue WSI-Studie – Behinderungen durch den Arbeitgeber und Top-Themen

Der Gesetzgeber verlangt von Arbeitgeber und Betriebsrat eine gegenseitige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Strittige Fragen sollen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandelt und es sollen Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten gemacht werden (§§ 2, 74 BetrVG). Leider ist dies nicht immer der Fall.

So klagen etwa 10 Prozent aller befragten Betriebsräte, in ihrer Arbeit durch den Arbeitgeber „häufig“ behindert worden zu sein. Weitere 40 Prozent geben an, „manchmal“ Störungen durch den Arbeitgeber zu erleben. Das Verhältnis zur Chefetage bewerten etwa 10 Prozent aller Betriebsräte als nur „ausreichend“. 5 Prozent sehen die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sogar als „mangelhaft“ an. Laut Studie macht es dabei einen erheblichen Unterschied, ob ein Tarifvertrag gilt oder nicht. In Unternehmen ohne Tarifvertrag bewerten gut 18 Prozent aller Betriebsräte das Verhältnis zum Arbeitgeber als schlecht. In Unternehmen mit Tarifvertrag sind dies nur rund 11 Prozent.

Dies belegen neuen Zahlen aus einer repräsentativen Befragung von Betriebsräten, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt hat.

Was sind die Top-Themen der befragten Betriebsräte?

Die Studie des WSI zeigt ebenfalls auf, welches die häufigsten Themen von Betriebsräten sind. Mit über 80 Prozent ist das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz der Dauerbrenner in Betrieben. Hierbei geht es vor allem um psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und zu wenig Personal. Weiteres Top-Thema ist Arbeitszeit. Hierbei geht es vor allem um die Frage von Überstunden und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung und der Frage von flexiblen Arbeitszeiten, um Beruf und Privatleben besser unter einen Hut zu bringen.

Weitere Informationen zur WSI Studie finden Sie hier:
https://www.boeckler.de/wsi_115429.htm

BGHP Betriebsratsberater-Team, 23.11.2018