Wahlabbruch

LAG-Entscheidung zur Frage Wahlabbruch und Größe des Betriebsrates

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2014, Az: 26 TaBVGa 567/14

Im vorliegenden Fall streiten die Beteiligten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes darüber, ob das Wahlausschreiben hinsichtlich der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder von neun auf sieben zu korrigieren ist.

Die begründete Entscheidung finden Sie → hier.

November 2014