Gefährdung

Der Begriff der Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (BAG vom 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06  unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/3540 S. 16; Kollmer/Kreizberg § 5 Rn. 31).

Siehe auch unter dem Stichwort Arbeitsschutzgesetz.

Thomas Berger

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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