Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft aufgelöst wird. Sie kann durch den Arbeitgeber, aber auch durch den*die Arbeitnehmer*in ausgesprochen werden.

„Kündigungsrecht“ ist Arbeitnehmerschutzrecht. Es soll die Arbeitnehmer*innen vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber schützen. Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fragen des Kündigungsrechts, bspw. zu den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen, zu Fristen, zu den einzelnen Kündigungsgründen und vielem mehr.

Zunächst verschaffen wir Ihnen einen Überblick, u.a. zu den formellen Voraussetzungen einer Kündigung. Hier erklären wir u.a., wie eine Kündigung „zugeht“ und was unter „Kündigungsschutz“ zu verstehen ist.

Dann erläutern wir die einzelnen Kündigungsarten und zeigen auf, welche Gründe eine Kündigung rechtfertigen können.

In Abschnitt B. informieren wir Sie ausführlich zu den Rechten des Betriebsrates bei Kündigungen. Gerade den Betriebsräten ist bei Kündigungen von Gesetzes wegen eine große Verantwortung zugetragen. Durch ein gewisses Know-How und eine gute Strategie kann vielen Betroffenen geholfen werden.

Darüber hinaus informieren wir Sie zu Fragen des Versicherungsrechts in Verbindung mit arbeitsrechtlichen Kündigungen sowie zu den prozessualen Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren.