Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Jedes Mitglied in einem Betriebsratsgremium hat einen Anspruch auf Schulung in den Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetzkommentar von Fitting gehört insbesondere die Vermittlung von Grundkenntnissen des Arbeitsschutzrechts zu den Themenbereichen, die stets als erforderliche Kenntnisvermittlung im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen sind (Rn. 144 zu § 37 BetrVG).
Das herausgehobene Thema des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann man auch an der Spezialvorschrift des § 89 Abs. 1 S. 1 BetrVG erkennen, die dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Vorrangrolle unter den inhaltlichen Themen, mit denen sich Betriebsräte beschäftigen, einräumt. Hieraus ergibt sich eine Handlungsverpflichtung an jedes Betriebsratsmitglied.