12.10.2015

BGHP-Rechtsanwalt Thomas Berger als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales

Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

BGHP-Rechtsanwalt Thomas Berger befürwortet am 12. Oktober 2015 als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundestages.

Weitere Einzelheiten können Sie Rechtsanwalt Berger’s schriftlicher Stellungnahme zu dem

a)    Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land“ – BT-Drs. 18/2750
b)    Antrag der Fraktion DIE LINKE „Die Wahl von Betriebsräten erleichtern und die betriebliche Interessenvertretung sicherstellen“ – BT-Drs. 18/5327

entnehmen. Weitere Stellungnahmen anderer Einzelsachverständiger und der Verbände können Sie hier nachlesen.

Die vollständige mündliche Anhörung können Sie sich auf der Seite des Bundestages auch als Video ansehen.

Externer Videobeitrag