25.07.2022

Das Recht auf einen Bürohund

„Arbeit ohne Bürohund ist möglich, aber sinnlos“

(in leichter Abwandlung von Loriots Bonmot über das Leben ohne Möpse)

Viele arbeitsrechtliche Artikel, die im Internet zu finden sind, beginnen mit der Feststellung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, ihren Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Vielmehr sei dies die alleinige Entscheidung des Arbeitgebers. Diese Ausführungen sind arbeitsrechtlich im Sinne der Wiedergabe eines Grundsatzes des Individualarbeitsrechts nicht falsch, aber einseitig und daher problematisch.

Lesen Sie mehr dazu im Beitrag von BGHP-Anwalt Thomas Berger.

Viel Spaß beim Lesen und Diskutieren!

Ihr BGHP-Betriebsratsberater-Team