22.01.2021

LAG Köln: Besucher im Krankenhaus nicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

In unserem BGHP-Betriebsrats-Update Nr. 2/2021 erläutern wir eine Pressemitteilung des LAG Köln.

Nach der Entscheidung vom 22.01.2021 hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus im Rahmen der Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW mitzubestimmen.

Ein Beitrag von BGHP-Fachanwältin Karin Büchling