20.04.2020

Betriebsratsbeschlüsse in der Corona-Krise

In Zeiten der Corona-Pandemie sind Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen nicht nur von Beschäftigungsverlusten, Betriebsschließungen, Kurzarbeit und Gesundheitsgefährdungen betroffen. Die Organisation der Arbeitnehmer*innen und des Betriebsrates durch Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen wird durch die bestehenden faktischen Versammlungsverbote und Kontaktsperren stark beschränkt. Und das, obwohl es für Betriebsräte gerade jetzt gilt, für die Belegschaft existentiell wichtige Entscheidungen zur Sicherung der Arbeitsplätze, des Betriebes, der Entgelte und einer möglichst gefährdungsfreien Weiterbeschäftigung zu treffen.

Wie sollen Betriebsräte in dieser Situation rechtswirksame Beschlüsse fassen?

Im Betriebsrats-Update Info für Arbeitnehmer*innenrechte Nr. 3/2020 stellt BGHP-Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Nawrot die Rechtslage dar und gibt Empfehlungen für die Praxis.