08.10.2019

Netzwerktreffen Lastenhandhabung des Seminaranbieters Recht und Arbeit am 8. Januar 2020

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

steht Ihr vor der 2,20 m hohen Palette, auf der sich ganz oben die Melonenkiste türmt? Habt Ihr es am Ende Eures Arbeitstages im Rücken, in den Schultern, in den Armen? Muskel- und Skeletterkrankungen sind die häufigste Krankheitsursache im Einzelhandel. Viele Arbeitnehmer*innen halten das leider für normal. Doch das ist es nicht, sondern dieser Zustand ist rechtswidrig.

Nach § 2 Abs. 1 der Lastenhandhabungsverordnung muss der Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einsetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringen, zu vermeiden.

Bei diesen Abhilfemaßnahmen oder Arbeitsmitteln steht dem Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 2 Lastenhandhabungsverordnung zu. Gleichzeitig hat der Betriebsrat ein Initiativrecht. Er kann von sich aus den Arbeitgeber auffordern, mit ihm über die Abhilfemaßnahmen und Arbeitsmittel  im Rahmen einer GefährdungsbeurteilungLastenhandhabung“ zu verhandeln und die Abhilfemaßnahmen und Arbeitsmittel notfalls sogar über eine Einigungsstelle erzwingen.

Das heißt, ob es z.B. gelingt, den Arbeitgeber zu zwingen, die Paletten- und Regalhöhen zu reduzieren, Scherenhubwagen anzuschaffen und die Tiefe der Thekenauslagen zu verkleinern, hängt von der Initiative des Betriebsrats ab. Außerdem gilt: Je mehr Betriebsräte sich entschließen, gegen die rechtswidrigen Zustände bei der Lastenhandhabung vorzugehen, desto größer ist die Chance, den Arbeitgeber zu flächendeckenden Lösungen, wie die Reduzierung der Palettenhöhe schon im Logistiklager, zu zwingen.

Zuständig für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts ist der Betriebsrat. Um die Kräfte zu bündeln und schlagkräftiger zu sein, kann es jedoch sinnvoll sein, wenn die Betriebsräte ihre Zuständigkeit auf den GBR übertragen.

Wir wollen Euch gerne zum Netzwerktreffen Lastenhandhabung des Seminaranbieters Recht und Arbeit einladen, um mit uns darüber zu diskutieren, ob dies ein Projekt ist, das Ihr auch für Euren Markt angehen wollt. Das Netzwerktreffen findet statt am

  • 8. Januar 2020 von 9:15 bis 13 Uhr in Berlin.

Die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG ist kostenlos.

Den Link zur Anmeldung für diese Veranstaltung findet Ihr hier: Netzwerktreffen Lastenhandhabung

Das BGHP-Betriebsratsberater-Team