22.02.2019

In eigener Sache: BGHP schließt eigenen Tarifvertrag ab

Heute berichten wir mal nicht von wichtigen Gerichtsentscheidungen oder interessanten rechtlichen Entwicklungen, sondern über uns selbst. Seit dem 21.02.2019 gilt in der Kanzlei Berger Groß Höhmann & Partner ein eigener Haustarifvertrag, der zwischen ver.di und der Partnerschaft verhandelt und abgeschlossen wurde. Gerade im Bereich der Anwaltskanzleien sind Tarifverträge die absolute Ausnahme. Aber auch allgemein werden leider immer weniger Arbeitnehmer*innen nach Tarif bezahlt, Tendenz der letzten Jahre: fallend.

Nach Zahlen des IAB-Betriebspanel gab es 2017 lediglich noch in 27 % aller bundesdeutschen Betriebe einen geltenden Tarifvertrag. Weitere 23 % aller Betriebe orientieren sich zumindest an einem Tarifvertrag. In 50 % der Betriebe gilt jedoch weder ein Tarifvertrag noch wird in Anlehnung an einen Tarifvertrag gezahlt (https://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_2257.htm).

Mit dem Abschluss eines speziell für BGHP vereinbarten Tarifvertrages stellen wir uns diesem Trend entgegen. Die Hoffnung der Tarifparteien ist darüber hinaus, dass ein solcher Haustarifvertrag auf andere Kanzleien ausstrahlen wird, damit es in Zukunft vielleicht einen Branchentarifvertrag für alle Anwaltskanzleien geben wird.

Was hat sich geändert?
Künftig werden alle Angestellten bei BGHP einer festen Entgeltgruppe zugeordnet und es findet ein regelmäßiger Stufenaufstieg statt, abhängig von der jeweiligen Berufserfahrung. Somit ist eine Transparenz der Gehaltsstrukturen gewährleistet und die meisten Mitarbeiter können sich über höhere Entgeltzahlungen freuen. Eine der zentralen Verbesserungen wird die Reduzierung der Arbeitszeit im Sekretariatsbereich ab 2020 sein. Damit liegt BGHP voll im Trend der letzten Tarifrunden, in denen stets die Frage der Arbeitszeitverkürzung eines der zentralen Themen war.

Wir freuen uns nun endlich auch ein tarifgebundenes Unternehmen zu sein und hoffen, dass unser Tarifvertrag der Startschuss für weitere Tarifverträge im Anwaltsbereich sein kann.

BGHP Betriebsratsberater-Team – 22.02.2019