25.01.2019

Mitbestimmung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

Am 28.03.2017 hat das BAG die wichtigste Entscheidung zur Mitbestimmung der Betriebsräte im Gesundheitsschutz in diesem Jahrzehnt getroffen. Das BAG hat entschieden, dass Betriebsräte bereits bei Vorliegen einer Gefährdung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen haben. Wir hatten darüber in unserem Update Arbeitnehmerrecht Spezial (BGHP_Update_Spezial.pdf) berichtet.


Nun haben die beiden BGHP-Anwälte, die die Entscheidung damals vor dem BAG erstritten hatten, Martin Fieseler und Thomas Berger, in der Ausgabe 23/2018 der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) die Entscheidung noch einmal detailliert analysiert und wertvolle Folgerungen für die betriebliche Praxis gezogen. Das Fazit: Wichtige Fragen sind nun geklärt, für andere bietet die Entscheidung eine gute Argumentationsgrundlage im Sinne der Arbeitnehmer. Kritisch hinterfragen die beiden Autoren dagegen die in der Entscheidung anklingende Ansicht des BAG, eine Einigungsstelle könne selbst keine Gefährdungen feststellen und die Mitbestimmung bei Eilmaßnahmen könne ausgeschlossen sein.