Was muss ich mitbringen, um Betriebsratsmitglied zu werden?

  • Du hast einen genauen Blick für die Sorgen Deiner Kolleginnen und Kollegen und siehst Möglichkeiten, daran etwas zu ändern?
  • Du hast das Vertrauen Deiner unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen und möchtest Dich für sie einsetzen?
  • Du bist bereit, Zeit, Kraft und Mühe zu investieren, um für Verbesserungen zu sorgen?
  • Du bist fähig, gegenüber anderen Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat Deine Auffassung klar zu vertreten und trotzdem mit ihnen als Team zusammenzuarbeiten?

Dann bringst Du bereits alles Wichtige mit, um ein guter Betriebsrat zu sein.

Betriebsrat sein kann grundsätzlich jeder Beschäftigte, gleich welchen Job oder fachliche Ausbildung er hat, gleich ob er als Arzt oder als Zeitungsbote angestellt ist. Es ist auch egal, ob Du als Vollzeitkraft arbeitest oder nur stundenweise als Aushilfe, ob Du unbefristet oder nur befristet angestellt bist, ob Du als Abteilungsleiter oder als unterste Hilfskraft in der betrieblichen Hierarchie beschäftigt bist – für die Fähigkeit zur Ausübung des Betriebsratsamtes ist dies unerheblich.

Im Unterschied zu allen anderen Wahlen ist es auch egal, in welchem Land Du geboren wurdest. Anders als bei der Bundestags- oder Abgeordnetenhauswahl ist für die Fähigkeit, das Amt des Betriebsrates auszuüben, Deine Nationalität unerheblich. Entscheidend ist allein, dass Du am Tag der Wahl mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt bist. Jeder der im Betrieb mitarbeitet, kann sich also auch grundsätzlich zur Wahl aufstellen lassen.

Jede Stimme für den Betriebsrat zählt gleich viel, jeder gewählte Kandidat – gleich aus welchem Berufsstand, welcher Stellung in der betrieblichen Hierarchie oder welcher Herkunft – hat die gleichen Rechte als Betriebsrat. Weiterer fachlicher, juristischer Kenntnisse oder politischer Vorerfahrungen bedarf es nicht. Zwar ist es für die Arbeit als Betriebsrat unerlässlich, dass Du Dir rechtliche Kenntnisse über das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitsrecht aneignest. Hierfür hast Du aber als Betriebsrat einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, deren Kosten das Unternehmen zu tragen hat. Auf diesen Schulungen erlernst Du gemeinsam mit anderen Betriebsräten alles Notwendige, was Du für Deine Betriebsratsarbeit brauchst.

Nein! Zwar machen Betriebsräte gelegentlich solche Erfahrungen. Die Arbeit von Betriebsräten ist aber vom Gesetzgeber besonders geschützt. Ordentliche Kündigungen von Betriebsräten sind für die Dauer der Amtszeit und bis ein Jahr danach unzulässig. Das Gleiche gilt für jede andere Art von Benachteiligung auf Grund der Zugehörigkeit zum Betriebsrat, wie etwa die Nichtberücksichtigung bei regelmäßigen Gehaltserhöhungen, bei üblichen Beförderungen und bei betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Hiergegen kann sich jeder Betriebsrat erfolgreich vor Gericht zur Wehr setzen.

Kostenhinweis für Betriebsräte

Jeder Sachverhalt ist unterschiedlich. Darum beraten wir Betriebsräte ganz individuell und bieten ihnen maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall. Die Beratung ist kostenpflichtig. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, gemäß § 40 oder § 80 Abs. 3 BetrVG die erforderlichen Kosten für eine Rechtsberatung des Betriebsrats zu übernehmen. Gerne können Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie dann vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.