Einführung – Warum sind Arbeitnehmer*innen damit immer wieder konfrontiert?

Arbeitgeber versuchen in der Praxis, Beschäftigte innerhalb der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten so profitabel wie möglich einzusetzen. Bei zu erwartender niedrigerer Auftragslage oder weniger Kundenverkehr sollen möglichst wenig Arbeitnehmer*innen mit möglichst geringen Arbeitszeitvolumen, bei hohen Auftrags- und Kundenaufkommen möglichst viele Beschäftigte mit viel Arbeitszeitvolumen tätig werden.

Die Interessen der Beschäftigten an einer im Voraus planbaren Freizeit oder planbarer Zeit, um sich um Kinder, Angehörige oder Partner*in zu kümmern, drohen auf der Strecke zu bleiben, wenn Beschäftigte hierbei nicht selbst ihre Interessen einbringen und mit dem Arbeitgeber hierüber verhandeln können. Gelingt es den Gewerkschaften, den Betriebsräten und Personalräten hierbei die Interessen der Beschäftigten in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einzubringen und durchsetzen, können sich aus dieser flexiblen Form der Arbeitszeitgestaltung auch Vorteile ergeben. Auf sich allein gestellt dürften die Durchsetzungschancen für den Einzelnen hingegen eher gering sein.

Betriebsräte sollten daher die gesetzlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten kennen und diese im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte zu Gunsten der Beschäftigten durchsetzen.

Einige besonders verbreitete flexible Arbeitsgestaltungsmodelle seien an dieser Stelle nachfolgend kurz dargestellt.