Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ursprünglich aus europäischen und internationalen Verpflichtungen hervorgegangen, ist die GDA inzwischen im deutschen Arbeitsschutzsystem fest etabliert.

Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken.

Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum – abgestimmt mit den Sozialpartnern – praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Dafür vereinbaren die GDA-Träger gemeinsame Arbeitsschutzziele, verbesserte Beratungskonzepte und Überwachungspraxis sowie verständliche Regeln und Vorschriften. Grundlage der Arbeit der GDA bildet ein Fachkonzept, das die Arbeitsweise erläutert.

Umgesetzt werden die gemeinsam entwickelten Arbeitsschutzziele in bundesweiten Arbeitsprogrammen. Die GDA-Arbeitsprogramme wenden sich insbesondere an die Betriebe – sie unterstützen also Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Arbeitsschutzexperten bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes. Die GDA sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen der Aufsichtsdienste, basierend auf einheitlichen Grundsätzen (GDA-Leitlinien), z.B. die Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“.

(Quelle: https://www.gda-portal.de)