1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2. zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte,
3. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an
Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitantinnen und
Rehabilitanten)
4. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigte,
5. Nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz Beschäftigte,
6. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche
Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten
und die ihnen gleich Gestellten,
7. Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren
Beschäftigungsverhältnis beendet ist,
8. Beamtinnen, Beamte, Richter und Richterinnen des Bundes, Soldatinnen und Soldaten
sowie Zivildienstleistende
zuletzt bearbeitet: 24.03.2010/Thomas Berger