Ein Arbeitsschutzmanagementsystem hat das Ziel der Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und bindet den Arbeitsschutz in die Managementaufgaben des Unternehmens untrennbar neben Wirtschaftlichkeitszielen und anderen Zielstellungen ein.
Verhaltens- und Organisationsmängel sind Ursache Nr. 1 für Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz.
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem kann diese Ursachen wirksam bekämpfen.
Entscheidend ist die Mitwirkung und Mitentscheidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb.
Arbeitsplatzmanagementsysteme sind grundsätzlich nach § 3 Abs. 2 ArbSchG und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Lesen Sie mehr zum Thema Arbeitsschutzmanagementsysteme, Compliance und Mitbestimmung in unserem Artikel in der BPUVZ, Heft 2/2012.
Für weitergehende Informationen siehe auch unter dem Stichwort Arbeitsschutzsystem.
zuletzt bearbeitet: 25.01.2010/Thomas Berger