Arbeitsschutzmanagementsysteme


Ein Arbeitsschutzmanagementsystem hat das Ziel der Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und bindet den Arbeitsschutz in die Managementaufgaben des Unternehmens untrennbar neben Wirtschaftlichkeitszielen und anderen Zielstellungen ein.

Verhaltens- und Organisationsmängel sind Ursache Nr. 1 für Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz.
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem kann diese Ursachen wirksam bekämpfen.

Entscheidend ist die Mitwirkung und Mitentscheidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb.
Arbeitsplatzmanagementsysteme sind grundsätzlich nach § 3 Abs. 2 ArbSchG und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

Lesen Sie mehr zum Thema Arbeitsschutzmanagementsysteme, Compliance und Mitbestimmung in unserem Artikel in der BPUVZ, Heft 2/2012.

Für weitergehende Informationen siehe auch unter dem Stichwort Arbeitsschutzsystem.

zuletzt bearbeitet: 25.01.2010/Thomas Berger