Arbeits- und Gesundheitsschutz


Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten und den Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren und Gefährdungen.

Ziel ist die Verhütung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen und -gefahren.

Erfasst werden auch langfristige Auswirkungen und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zu entsprechenden Maßnahmen, die erforderlich sind, ebenso berufsgenossenschaftliche Vorschriften.

Da die gesetzgeberischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften Rahmenvorschriften nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sind, sind in diesem Rahmen alle Maßnahmen und Regelungen mitbestimmungspflichtig.

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Stichwort Arbeitsschutzgesetz.

zuletzt bearbeitet: 25.01.2010/Thomas Berger