Die Abmahnung ist die Kombination aus der Rüge eines konkreten Fehlverhaltens (z. B. eine Vertragsverletzung) mit der Warnung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, insbesondere einer Kündigungsandrohung im Falle der Wiederholung des Fehlverhaltens. Die Kündigung ist das letzte, äußerste Mittel des Arbeitsrechts. Kündigungen nehmen dem Arbeitnehmer die Lebensgrundlage, dem Arbeitgeber können sie eingearbeitete Arbeitskräfte entziehen.
Abmahnungen sollen den Arbeitnehmer dazu veranlassen, sein vertragswidriges Verhalten einzustellen und so den Arbeitsplatz zu erhalten.
Von der Abmahnung zu unterscheiden ist der Ratschlag, die Belehrung, die Vorhaltung, die Ermahnung, die Verwarnung, der Verweis. Sie sind Vorstufen der Abmahnung und enthalten - anders als die Abmahnung - keine Kündigungsandrohung und sind deshalb auch kündigungsrechtlich ohne Bedeutung.
Bearbeiter: Thomas Berger