Gesamtbetriebsrat

Ersatzmitglieder

Frage eines Betriebsrates:

Der BR wollte wissen, ob er für jedes GBR-Mitglied unterschiedliche Ersatzmitglieder bestellen muss (nach dem Schema: GBR-Mitglied Anton wird durch Caroline vertreten und GBR-Mitglied Beate wird durch Dilma vertreten) oder ob es möglich ist, dass bei Verhinderung eines GBR-Mitgliedes zunächst immer dieselbe Person als Ersatzmitglied die Vertretung übernimmt.

Antwort:

Nein, es ist nicht erforderlich, für jedes GBR-Mitglied unterschiedliche Ersatzmitglieder zu bestellen. Es ist nur erforderlich, dass Vertretungsregeln für JEDES GBR-Mitglied beschlossen werden. Der Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (GK-BetrVG-Kreutz, 9. Aufl. 2010, § 47 Rn. 54) besagt:

„Die Bestellung der Ersatzmitglieder muss jeweils individuell für ein Gesamtbetriebsratsmitglied erfolgen; das schließt aber nicht aus, ein Ersatzmitglied ggf. zugleich für beide Gesamtbetriebsratsmitglieder zu bestimmen.“

Danach könnte der BR also beschließen:

„1.    Anton: Das GBR-Mitglied Anton wird durch Caroline vertreten. Ist Caroline verhindert,
wird Anton von Dilma vertreten.

 2.    Beate: Das GBR-Mitglied Beate wird durch Caroline vertreten. Ist Caroline verhindert oder
vertritt Caroline bereits das GBR-Mitglied Anton, wird Beate von Dilma vertreten.“

Das hat auch den Vorteil, dass sonst bei einer zweitägigen GBR-Sitzung, bei der am ersten Tag Anton verhindert und am 2. Tag Beate verhindert ist, durchgängig die Vertretung durch eine Person erfolgen kann und nicht zwei Personen nur für einen Tag anreisen müssen.

Thomas Ebinger

Thomas Ebinger

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